Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:
"Mit unserem Elektromobilitätsgesetz schaffen wir zusätzliche Anreize für Elektromobilität. Kommunen können künftig entscheiden, wie sie Elektroautos vor Ort begünstigen wollen. Zum Beispiel durch kostenfreies Parken oder spezielle Zufahrtsrechte. Zusätzlich sollen Elektrofahrzeuge durch eigene Kennzeichen für Jedermann auf einen Blick erkennbar sein. Verbunden mit einer steigenden Auswahl an E-Modellen und einer anwachsenden Zahl an E-Autos auf den Straßen wird der Absatz weiter ansteigen."
Wichtigste Punkte des Gesetzes:
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
"Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, die Elektromobilität so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht. Etwa aus Gründen der Luftreinhaltung. Gleichzeitig schaffen wir die Grundlage dafür, dass alternative Mobilitätsformen in der Stadtentwicklung besser berücksichtigt werden können."
Das neue Gesetz soll im Frühjahr 2015 (befristet bis 30.06.2030) in Kraft treten und gilt für ausschließlich Batteriebetriebene-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.
Die Kohlendioxidemission bei Plug-In Hybriden, das sind von außen aufladbare Hybridfahrzeuge, darf höchstens 50g/km betragen oder 30 km(ab 2018 sind es 40 km) mindestens ausschließlich elektrisch zurücklegen können. Durch diese festgesetzte Mindestreichweite sind tägliche Kurzstrecken rein elektrisch bewältigbar.
Um im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge von nicht-elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr gut unterscheiden zu können, soll eine eigene Plakette zum Einsatz kommen. Damit können diese Elektrofahrzeuge auch von diversen Privilegien profitieren. Mitarbeiter des Ordnungsamtes können somit die Fahrzeuge auch gut erkennen. Für im Inland zugelassene elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ein eigenes Kfz-Kennzeichen vorgesehen.
Mit diesem Gesetz haben die Kommunen verschiedene Möglichkeiten, deren konkrete Entscheidung der jeweiligen zuständigen Straßenverkehrsbehörde unterliegt: